Weiter unten: Links und Zitate juristisch und journalistisch (satirefrei!). Dort u.a. die Zusammenfassung der Rechtsexpertenansichten vom 14.4.2016.
Am Anfang – ACHTUNG: Satire auf Satire. Kann unkomisch wirken. Für Risiken und Nebenwirkungen bitte nicht den Arzt oder Apotheker fragen. Das bringt nichts. Ist alles Absicht. Ist alles nicht genial!!! Richtet sich u.a. an Neusatiriker, die vormals Comedians waren. Läuft in der Kategorie Neusatire 50+. Außer Konkurrenz.
[10.4.2016 – Ergänzt um Links zum Originalgedicht, Çiğdem Akyols Vorleseerlebnis in Ankara und einem kurzen Kommentar zu Döpfners offenem Brief. Nach dem Zuspruch von Herrn Döpfner gewinnt Böhmi sicherlich doch seinen Glauben wieder, damit ist dann der Sinn meines Gedichtes in Frage gestellt.]
Wie würde das wohl aussehen, wenn ein Satiriker Netanjahu oder Putin des Gangbangs, Kinderporno schauens, Ziegenfickens und Fellatio mit hundert Schafen bezichtigen würde? Ich denke, die Würde des Menschen ist unantastbar. Das gilt für jeden.
Jan Böhmermann schreibt auf FB: „Ich fühle mich erschüttert in allem, an das ich je geglaubt habe.“
Mein gehaltloser Kommentar dazu (Achtung, Satire, ohne Rechtsbruch):
Lieber Jan,
Böhmermann,
bist Du wirklich so erschüttert,
oder einfach nur verbittert?
Vielleicht hast Du den falschen Glauben,
wenn er so einfach ist zu rauben.
Hast Du Dich wieder überschätzt
und deutsches Recht einfach verletzt?
Schon seiner Zeit beim Bilderklau
wars mit der Einsicht ziemlich mau.
Und dachtest, dass der Böhmermann,
sowas einfach machen kann?
Die Würde tastet man nicht an.
Das gilt auch für Erdogan.
Kinderpornos, Ziegenficken,
um Dich verboten auszudrücken,
Du als Polizistensohn,
vergreifst Dich absichtlich im Ton
und glaubst, dass Jan, dem Böhmermann,
keiner wirklich etwas kann.
Weiterträumen phantasieren,
von Gangbang und von Sex mit Tieren
und glauben dass der Böhmermann,
alles darf und alles kann.
Denn Du hast ja Polizei,
die steht mit Recht Dir an der Sei-
te. Oder vielleicht über Dir,
als Überich das Vatertier?
Und Erdogan ist Projektion-
sfläche für Polizistensohn?
Such Dir doch mal einen Glauben,
der nicht so einfach ist zu rauben.
Und merke Dir zu guter letz‘,
für Bullensohn gilt das Gesetz
und der gewählter Ober-Türke
hat auch seine Menschenwürde.
Die Menschenwürd‘ zu allerletzt,
hat auch der, der sie verletzt!
sachbezogener Teil:
Der Text des Böhmermanngedichtes findet sich übrigens unter anderem hier.
„Die Diskussion über die Grenzen der Satire, die Böhmermann wohl anstoßen wollte—auf dem Niveau ist sie den befragten Türken offensichtlich zu blöd. Und weil es mir auch langsam immer unangenehmer wurde, Leuten an diesem Freitagvormittag mit Worten wie „Ziegenficker“ und „Schweinefurz“ das Teetrinken zu versauen, musste ich die Umfrage leider abbrechen. Was wir gelernt haben? In der Türkei kriegt man nicht alles mit, was in Deutschland heftig diskutiert wird—und das ist vielleicht auch manchmal ganz gut so.“
„‚Zoophile‘ insults on Erdogan weren’t justified despite satire: Media lawyer on Böhmermann
German prosecutors are taking a hard look at a controversial poem by satirist Jan Böhmermann targeting Turkey’s President. Media lawyer Markus Kompa explains where Germany draws the line between satire and insult.“
„Vorneweg möchte ich sagen: Ich finde Ihr Gedicht gelungen. Ich habe laut gelacht. Das zu sagen ist mir deshalb wichtig, …“.
Nun ja, vom Glauben falle ich nicht ab. Ich finde es aber erstaunlich, wie man bei diesem „Gedicht“ laut lachen kann. Ich sage mal: „Erstklässlerniveau, maximal zweite Klasse, ach „Scheiße-Kacke-Pisse-Votze“, passt auch noch in der dritten Klasse. Vielleicht, wenn ich länger drüber nachdenke, ist es nicht so erstaunlich. Ich kannte ja Herrn Döpfner vorher auch nicht.
Döpfner schreibt auch:
P.S. Ich möchte mich, Herr Böhmermann, vorsichtshalber allen Ihren Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschließen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen. Vielleicht lernen wir uns auf diese Weise vor Gericht kennen. Mit Präsident Erdogan als Fachgutachter für die Grenzen satirischer Geschmacklosigkeit.
Ja, wie witzig ist das denn. Lol (laugh out loud). Wie wäre es denn mal mit Markus Kompa als Fachgutachter. Ich frage mich mal, wie groß das Gelächter von Herrn Döpfner wäre, wenn jemand behaupten würde – was ich ausdrücklich nicht tue – er würde seinem Schäferhund jeden Abend einen blasen. So einfach mal, um die Grenzen der Satire auszuloten und mal allen ganz hypergenial einen Spiegel vorzuhalten.
Ich hätte übrigens noch einen Reim (von Otto geklaut):
„Der Erdogan, der Erdogan, der schaut mit gar nicht sauer an, weil ich jetzt nämlich ficke, den Böhmi wie ne Zicke“. (Satirisch gemeint! Lieber Jan …).
10.4.2016 – 13:17
Jan Böhmermann, a satirical comedian, is being investigated by German authorities under defamation laws for a poem in which he calls the Turkish premier a „goat f*****“ and other insults.
„Erdogan is definitely a president with a small tail,“ says the comedian, in a line where „tail“ is understood in German to refer to another part of the male anatomy.
He also said Mr Erdogan „watches child porn while kicking Kurds“, in reference to accusations against the Turkish president that he is persecuting the Kurdish minority in the country.
10.4.2016 – 14:06.
Die Türkei verlangt die Strafverfolgung, die Bundesregierung prüft
Die jetzt vorzunehmende Prüfung basiert auf dem förmlichen Verlangen der türkischen Seite. Sie steht im Zusammenhang mit Äußerungen in der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“. Moderator Böhmermann hatte ein Schmähgedicht auf Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan vorgetragen, in dem er ihn unter anderem als „Ziegenficker“ bezeichnet. Der Vorgang hat eine kontroverse Diskussion über Satire und ihre Grenzen ausgelöst.
…
Es sind bereits etliche Strafanzeigen von Privatpersonen gegen Böhmermannund auch gegen ZDF-Verantwortliche bei der Staatsanwaltschaft Mainz eingegangen. Zur Beweissicherung hat diese einen Mitschnitt der Sendung beim ZDF angefordert. Die umstrittene Ausgabe des Magazins selbst ist aus der Mediathek gelöscht.
Nur für die Merkliste die wirklich relevanten Posts auf Facebook:
Auf der Seite von Böhmi.
Auf der Seite vom Freitag. Dort wurde ein Schüttelreim gefordert. Mit „Bläferhund einen schlasen“ geht aber nix, wie ich dort auch schreibe. Mit „Fiegen zicken“ machts auch keinen Sinn. Das Ding mit „Erdogan“ und „sauer an“ steht ja schon oben. Sicherheitshalber hier noch als Ergänzung (aus dem Link zur Böhmiseite):
Da steht nur „ich“, weil sonst nix reinpasst. Ich würde sowas nie machen. Ist auch nicht frauenfeindlich gemeint. Bin halt etwas minderbemittelter Satireanfänger. Neusatiriker 50+ sozusagen
Ich betone nochmal an dieser Stelle, dass ich Böhmi bestimmt menschlich total nett finden würde. Und auch, dass ich ihn im Knast voll unterstützen würde. Ohne Schäferhund natürlich. Und auch satirefrei. Ich respektiere es übrigens, wenn man für seine politisch korrekten Ansichten bereit ist, ein Signal zu setzen und dafür auch in den Knast zu gehen. Märtyrer dieser Art braucht das Land! Da bin ich schon wieder bei meinem neuesten Beitrag, Deutschland endlich wieder groß zu machen. Drumpf-Trump.
11.4.2016 – 10:55 – jetzt ist Didi Hallervorden auch noch auf Zug aufgesprungen und singt irgendwas über Erdogan. Mein Kommentar:
Es soll ja genial im Gesamtzusammenhang sein und ich gebe offen zu, dass das meinen IQ drastisch übersteigt. Da sind mir Hallervorden und Co auch um Längen voraus. Wieso aber schreibt der Tagesspiegel im Artikel nicht, dass die Staatsanwaltschaft sowieso bereits ermittelt. Nich mal Jan Böhmermann bestreitet ja, dass dieses Gedicht verboten gehört. Meine Antwort dazu habe ich mehr oder weniger aus Frust geschrieben. Ich bin ja ein Noname, auf den niemand hört. Zum Glück.
Nach dem Talk bei Anne Will hat zumindest die Süddeutsche Zeitung erkannt, dass es dort nicht um Satire ging sondern um die Flüchtlingspolitik von Angela Merkel.
Mein Kommentar dort:
Vielen Dank. Es ist ja eigentlich auch gestern klar ausgearbeitet worden dass es sich um eine Schmähkritik handelt. Wie Jan Böhmermann selber sagte. Bemerkenswert finde ich zum einem dass er nicht aufgetaucht ist obwohl er eingeladen wurde. Man könnte sich ja fragen ob er „sackdoof feige und verklemmt“ ist. Wäre solch eine Frage nicht beleidigend und in Deutschland im Grunde verboten. Insofern ziehe ich diese Frage zurück. Man hätte auch mal das ganze Gedicht vorlesen können. Man hätte ja einfach den Namen von Erdogan streichen können oder ersetzen können durch den Namen von Merkel oder meinethalben Böhmermann. Daran hätte sich dann automatisch gleich die Frage angeschlossen warum er wenn es denn nur ein Beispiel für Schmähkritik hätte sein sollen nicht einfach den Namen Mustermann genommen hat statt Erdogan.
Und beim Morgenmagazin auf Facebook (via Wemeeze) lautet mein Kommentar so:
Einfach mal für den guten Geschmack das anonymisierte Gedicht, weil es ja niemanden gibt, der es aus vermeintlich rechtlichen Gründen veröffentlicht. Wobei es ja einfach zu anonymisieren ist und man sich fragt, warum es nirgendwo zu sehen oder hören ist. Ich hätte mir gewünscht, dass Serdar Somuncu das gestern mal bei Anne Will in derARD vorgetragen hätte. Er hätte auch meinen Namen nehmen dürfen. Für die Rechtssicherheit.
Schmähkritik – anonymisiert
Sackdoof, feige und verklemmt,
ist MUSTERMANN der Präsident
Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner,
selbst ein Schweinefurz riecht schöner.
Er ist der Mann, der Mädchen schlägt
und dabei Gummimasken trägt.
Am liebsten mag er Ziegen ficken
und Minderheiten unterdrücken.
Kurden treten, Christen hauen,
und dabei Kinderpornos schauen.
Und selbst abends heisst’s statt schlafen,
Fellatio mit hundert Schafen.
Ja, MUSTERMANN ist voll und ganz
ein Präsident mit kleinem Schwanz.
Jeden Türken hört man flöten,
die dumme Sau hat Schrumpelklöten.
Von Ankara bis Istanbul
weiss jeder dieser Mann ist schwul,
pervers, verlaust und zoophil:
MAXI Fritzl Priklopil.
Sein Kopf so leer, wie seine Eier,
der Star auf jeder Gang-Bang-Feier.
Bis der Schwanz beim Pinkeln brennt,
das ist MAX MUSTER Präsident.
—————————————
Mittlerweile darf man wohl auch mal fragen, wer hier wirklich „sackdoof feige und verklemmt ist“. Ich hätte mir gestern bei Anne Will gewünscht, dass Böhermann da mal klare Kante zeigt. Da ich die Berichterstattung mehr als fragwürdig finde, bin ich jetzt zum Blogger geworden, Spätsatiriker, Neusatiriker, mit 50+ Bonus für schlechten Geschmack.
Damit hier auch mal eine Quelle für das Gedicht ist.
Hier übrigens der Link zum Video auf liveleak.
Facebooking:
11.4.2016 – 12:50 – Regierungssprecher Seibert äußert sich sachlich korrekt:
Steffen Seibert zu #Böhmermann#Böhmermann – das hat Regierungssprecher Steffen Seibert heute gesagt. Unmissverständlich gilt: „Die Grundwerte des Grundgesetzes sind nicht verhandelbar.“
Posted by Bundesregierung on Montag, 11. April 2016
11.4.2016 – 18:54
Endlich mal eine namhafte Person, die Klartext spricht, der mir gefällt:
Vielen Dank für Ihre Reaktion! Scharfe Kritik und tatsächliche Beleidigungen sind allerdings ein Unterschied. Ich denke nicht, dass man die Mohammed Karikaturen mit der vorliegenden Szene so einfach vergleichen kann. Ich möchte meinen Standpunkt dennoch noch einmal verdeutlichen: Würde jemand, rein aus edukativen Zwecken, jemanden vergewaltigen, um dann zu sagen „Genau das darf man nicht tun“, würde niemand sagen, dass diese Vergewaltigung in Ordnung ist. Die Verletzung des Opfers ist nämlich Fakt.
Genauso sieht es auch hier aus. Das Gedicht verletzt, unabhängig davon, ob es erzieherische oder erklärende Gründe hat und in einen solchen Rahmen eingebettet ist. Die strafrechtliche Relevanz ist damit tatsächlich nicht zu verneinen, zumindest nicht per se. Die Bundesregierung täte deshalb gut daran, die Ermächtigung zu erteilen, allein schon, um rechtlich klären zu lassen, dass nicht jede Beleidigung, nur weil sie in einen solchen Kontext eingebunden ist, erlaubt ist. Der Schmähkritik würde damit sonst über die Hintertür der Erziehung Tür und Tor geöffnet. Verstehen Sie mich nicht falsch. Ich bin ein großer Fan der Meinungsfreiheit. Aber sie hat ihre Grenzen da, wo sie nicht mehr dem politischen und allgemein öffentlichen Diskurs dient, sondern nur noch verletzt. Ich glaube nicht, dass es zu einer Anklage oder gar einer Verurteilung kommen würde- selbst wenn man Erdogan als Vertreter der Muslime sehen würde (was man sicher nicht tun kann), als solche wäre eine Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung weiterhin straflos. Aber das was Herr Böhmermann dort getan hat, war grenzwertig. Es als völlig irrelevant abzutun, halte ich ebenso für grenzwertig.
Beste Grüße,
Gesine
… und
@Logicorum
Sie haben recht. Das widerspricht sich. Ich stelle gerade fest, dass mein Kommentar allgemein missverständlich ist. Ich muss mich deshalb verbessern: ich glaube nicht, dass es zu einer Haftstrafe kommen würde (Herr Böhmermann ist nicht vorbestraft, sodass er vermutlich maximal mit einer Geldstrafe rechnen müsste). Zu einer Anklage jedoch schon.
Die mitschwingende Beleidigung der Muslime stellt aus meiner Sicht eine Kollektivbeleidigung dar, und wäre insofern straffrei (auch wenn das gar kein Thema ist, ich spreche es nur nochmal an, weil es Teil meines ersten Beitrags war und die muslimische Welt offenbar beschäftigt)
Die Beleidigung Erdogans selber jedoch ist genau das- eine Beleidigung. Und für solche gibt es Grenzen. Es handelt sich hier nicht um scharfe Kritik (–>Mohammed Karrikaturen) sondern um Schmähkritik.
Im Übrigen stimme ich Herrn Thiele ja zu- wenn es offensichtlich strafrechtlich irrelevant wäre, dann wäre eine Ermächtigung ein medialer Freischuss, der für den Beteiligten nicht zu rechtfertigen ist. (Auch wenn dies vermutlich wirklich viel Stoff für Dissertationen bietet)
Ich hoffe, mich diesmal verständlich ausgedrückt zu haben.
Beste Grüße!
Matthias Hermanns schreibt dort:
Ich gehe auch davon aus, dass die Bundesregierung die Genehmigung versagt und nur der Zivilrechtsweg bis zum Verfassungsgericht bleibt, das dann womöglich nochmal die Grenze der Schmähkritik aufweicht.
Es bleibt ein ungutes Gefühl: Da war auch das schenkelklopfende Gegröle im Publikum und der ironisch verzogene Mundwinkel bei Böhmermann. Es schwang durchaus Hass und Herabwürdigung mit, auch wenn wir das wegen meinungsfreundlichster Auslegung nucht werten dürfen. Natürlich schlägt die Rspr, des BVerfG aber auf die unteren Instanzen durch. Es wird für mich als Anwalt noch schwerer gegen Mobbing, Hasstiraden, Fäkalbeleidigungen und Genitalpöbeleien übelster Sorte in sozialen Netzwerken vorzugehen. Das finde ich nicht richtig. Zu viel Verrohung und komplettes laissez-faire schaden nämlich den Werten, die die Wechselwirkunglehre zu verteidigen vorgibt, mehr als dass sie ihnen nützt. Die Grenze der Schmähkritik muss erhalten bleiben und sie muss verteidigt werden. Das ist meine Meinung.
Es geht dort u.a. auch um Detailfragen, die interessant sind:
- Das Gedicht (und nicht die edukatorische Erläuterung) wurde türkisch untertitelt (somit geht der edukatorische Aspekt u.U. zu Teilen verloren.
- Es wurde extra die Türkische Fahne eingeblendet, nicht etwas das Konterfei von Erdogan. Somit ist zu vermuten, dass die Türken an sich beleidigt werden sollten (wenn ich das recht verstanden habe).
FB ff.
13.4.2016 – vormittags: Jan Böhmermann hat nun auf Anraten seines Anwaltes Christian Schertz Kai Diekmann gebeten, ein Interview mit ihm zu machen:
Auf Internetlaw schrieb RA Stadler übrigens:
In strafrechtlicher Hinsicht gehe ich davon aus, dass die Voraussetzungen von § 185 StGB (Beleidigung) vorliegen. Nachdem Erdogan offenbar auch direkt bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag gestellt hat, halte ich eine Anklage oder einen Strafbefehl für durchaus naheliegend.
Jacob Augstein postete zudem einen sinnvollen FAZ-Artikel (von FRIEDERIKE HAUPT):
Erklärend zudem: Er (das ZDF/die Redaktion) bezeichnet ihn als „Recep Fritzl Priklopil“ – in Anlehnung an den Missbrauchstäter Josef Fritzl und den Kampusch-Entführer Wolfgang Priklopil. Ich überlege, ob ich das persönlich kommentieren möchte, aber ich unterlasse das.
Ach so, ein Fake. Ja, wie witzig ist das denn …
Deutschlandfunk im Interview mit Ralf Höcker:
14.4.2016 – 15:37
Mittlerweile halte ich für den eigentlichen Skandal, dass das ZDF bzw. Dr. Bellut den Beitrag aus der Mediathek genommen haben.
S.a.
Der ZDF-Sprecher teilte mit, es sei das gute Recht des Redakteursausschusses, diese Meinung zu vertreten. „Das ZDF bleibt aber bei seiner Entscheidung, das umstrittene Schmähgedicht nicht mehr zu verbreiten, weil die Passage nicht den Qualitätsansprüchen und Regularien des ZDF entspricht.“nic
Das ZDF zensiert sich also selbst bzw. erklärt, dass der Beitrag aus seiner bzw. Dr. Belluts Sicht nicht den eigenen Regularien entspräche. Was sollen denn das für Regularien sein, wenn die Satirefreiheit doch so hoch gehängt wird?
Meine Vermutung geht dahin, dass das ZDF, was nachvollziehbar ist, befürchtet, der Beitrag könne strafrechtlich relevant sein. Und dafür hätte Dr. Bellut grade zu stehen:
Vertretungsberechtigter im Sinne des § 55 Abs. 1 Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien, § 5 Abs. 1 Telemediengesetz:Intendant
Dr. Thomas Bellut
Dort beim ZDF im Facebookpost die Rechtsansichten zusammengestellt:
Wikipedia: „Ralf Höcker (* 4. März 1971 in Köln) ist ein deutscher Rechtsanwalt, Autor, Professor für Marken- und Medienrecht und Fernsehmoderator.“
„“Böhmermann-Gedicht“Die Grenze der zulässigen Satire wurde überschritten“
Der Medienrechtler Ralf Höcker hält es für wahrscheinlich, dass Jan Böhmermann weges des Erdogan-Gedichtes vor Gericht verurteilt wird. Und das hält Höcker auch für berechtigt: „Böhmermann hat eine Beleidigungsorgie zelebriert“, sagte er im DLF.““
„Die Anwältin Gabriele Rittig, die das Satiremagazin „Titanic“ vertritt, hat dazu eine klare Meinung.“
„FAZ: Dann müsste es doch kein Problem geben.
Rittig: Doch: Nämlich dann, wenn man ihn auch für die Gefühle derjenigen verantwortlich macht, die den Beitrag missverstanden haben. Wessen Verständnis ist maßgebend: das der Zuschauer, die Satire erkennen, oder das derjenigen, die schon die Wortwahl als Beleidigung auffassen?“
„Alexander Thiele ist Privatdozent an der Universität Göttingen am Institut für Allgemeine Staatslehre. Im Sommersemester 2016 vertritt er einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht (Prof. Dr. Christian Calliess) an der Freien Universität Berlin.“
„Im Ergebnis ist das Verhalten Böhmermanns damit von der Meinungsfreiheit gedeckt. Er hat sich in ausreichender Form vom Inhalt der dargestellten (fiktiven) Schmähkritik distanziert, sie nicht völlig anlasslos präsentiert und diese zudem in einen edukatorischen Gesamtkontext gestellt, so dass dieser ausnahmsweise ein ausreichender sachlicher Bezug zukam.“
„THOMAS STADLER STANDORT: FREISING, BAYERN, GERMANY Fachanwalt für IT- Recht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz „
„In strafrechtlicher Hinsicht gehe ich davon aus, dass die Voraussetzungen von § 185 StGB (Beleidigung) vorliegen. Nachdem Erdogan offenbar auch direkt bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag gestellt hat, halte ich eine Anklage oder einen Strafbefehl für durchaus naheliegend.“